Vorsicht: Abgeltungssteuer für den Verkauf von Lebensversicherungen ab 2009!

Bisher fielen für den Verkäufer einer Lebensversicherung keinerlei Steuern an, was einen wesentlichen finanziellen Vorteil beim Verkauf gegenüber der Kündigung darstellte; doch diese Regelung gilt nur noch bis zum Ende des Jahres 2008, ab dem Jahr 2009 sollen die Verkäufer der Lebensversicherungen eine Abgeltungssteuer bezahlen!

Aus dem Verkaufsbetrag abzüglich der bereits eingezahlten Beiträge ergibt sich ein Differenzbetrag, der mit 25% besteuert werden soll, die sogenannte Abgeltungssteuer. Hinzu kommen weiterhin Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag, was den letztendlichen Auszahlungsbetrag zusätzlich verringert. Fällig soll die Abgeltungssteuer dann werden, wenn die Lebensversicherung beim Verkauf noch keine 12 Jahre läuft und der Verkäufer zum Auszahlungstermin noch jünger als 60 Jahre ist.

Wer sich mit dem Gedanken trägt, seine Lebensversicherung zu verkaufen, sollte sich jetzt noch darum bemühen, da der steuerfreie Verkauf nicht mehr lange möglich ist. Außerdem sollten sich Verkäufer rechtzeitig informieren, da die Verkaufsabwicklung einige Zeit braucht und bis zum Ende des Jahres 2008 abgeschlossen sein müsste, um den steuerlichen Vorteil noch nutzen zu können.

Einen Kommentar schreiben