Wird Schutz für Immobilienkredite besser?

Am 23. Januar 2008 findet vor dem Deutschen Bundestag eine Expertenanhörung statt. In dieser geht es um eine neue Entwicklung im Kreditgeschäft, jedenfalls in Deutschland. Denn immer häufiger werden Kredite an aggressive, meist ausländische Investoren veräußert, die wiederum mit rabiaten Methoden an die Kreditnehmer herangehen.

Bisher gehen laut Angaben der Nachrichtenagentur Reuters von mehreren Gemeinden Beschwerden über diese neuen Verfahrensweisen ein. Meist wird dann schon beim geringsten Zahlungsrückstand der Kredit, meist ein Immobilienkredit, gekündigt.

Um dieser Entwicklung entgegenzutreten plant die Regierung nun neue Regelungen, die zum einen mehr Transparenz, zum anderen ein besseres Kündigungsrecht für die Vergabe von Immobilienkrediten garantieren sollen. Dabei geht es zunächt darum, dass der Kreditnehmer mindestens drei Monate vor Ablauf der Zinsbindungsfrist oder vor dem bevorstehenden Wechsel der Gläubigerbank informiert wird.

Außerdem soll es ein Sonderkündigungsrecht geben, sollte der eigene Kredit veräußert werden, dann stehen auch keine Vorfälligkeitsentschädigungen an. Nach dem Willen einiger SPD-Experten soll dies generell der Fall sein, die CDU sieht dies jedoch problematisch, könnten die Banken doch dann von langen Kreditlaufzeiten absehen.

Darum strebt das Finanz- und Justizministerium die goldene Mitte an. Das Sonderkündigungsrecht soll gelten, solang der Kredit an eine im Grundbuch stehende Bank veräußert wird. Einzelne Forderungen, die verkauft werden, sind hiervon nicht betroffen.

Tags: , , , ,

Einen Kommentar schreiben